Amateurfunk

Amateurfunk

hat ein völlig anderes Ziel als der Schiffsfunk. Streng genommen könnte man sagen, dass es beim Amateurfunk eigentlich nur "Routinefunkverkehr" gibt, denn der Amateurfunk dient zum Großteil der Völkerverständigung.

Entsprechend gibt es hier auch kein Mindestalter für Funkamateure.

Wer die Prüfung einer der Klassen N, E oder A erfolgreich ablegt und sein Amateurfunkzeugnis (auch Amateurfunklizenz oder amtlich Amateurfunkprüfungsbescheinigung genannt)  von der Bundesnetzagentur und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten hat, darf im Rahmen und Umfang seiner Funkklasse funken. 

Zusammen mit der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhät der zugelassene Funker sein personenbezogenes Amateurfunkrufzeichen.


Grundsätzlich umfasst der Amateurfunk eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden, wie z.B. den Sprechfunk, das Morsen (CW), den Digitalfunk ...

Je nach Funkklasse stehen den Amateurfunkern unterschiedliche Bänder von 2,2 km über 160 m Kurzwelle bis zum 3 cm-Band zu Verfügung.  In Abhängigkeit des Bandes bzw. der Frequenz auf der gefunkt wird sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten. So berechtigt beispielsweise die Funklizenz der Klasse N (Einsteiger) lediglich dazu auf den Bändern 10 m, 2 m und 70 cm zu funken und dies mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 W EIRP.

Eine genauere Zusammenfassung der einzelnen Klassen finden Sie in nachstehender Tabelle:

Amateurfunkklassen

Klasse N
Funkamateuren der Klasse N ist Betrieb nur auf dem 10-Meter-Band, dem 2-Meter-Band und dem 70-Zentimeter-Band bei einer Leistung von maximal 10 W (ERP beziehungsweise EIRP) erlaubt.

Aktuell gibt es die Klasse N nur in Deutschland.
Sie berechtigt daher Inhaber der Klasse N nicht dazu im Ausland zu funken, selbst wenn das entsprechende Land die CEPT-Empfehlung umgesetzt hat. 
Funkamateure der Klasse N erhalten Amateurfunkrufzeichen beginnend mit DN9

Bänder der Klasse N

Lizenzinhaber der Klasse N dürfen als Auszubildende (/Trainee) am Amateurfunk der Klassen E und A teilnehmen. Sie dürfen selbst in keiner Klasse ausbilden!

Klasse E
Sie gestattet Zugang zu einigen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 100 W PEP im Kurzwellen-Bereich und bis zu 75 W PEP im Ultrakurzwellen-Bereich. Diese Klasse entspricht der CEPT-Novice-Lizenz.

Funkamateure der Klasse E erhalten Amateurfunkrufzeichen beginnend mit DO1 - 9 und DA6...

Zusätzlich zu den Bändern der Klasse N ( als da wären: 10-Meter-Band, dem 2-Meter-Band und dem 70-Zentimeter-Band) dürfen Lizenzinhaber der Klasse E auf folgenden Bändern funken:
160 m-Band,  80 m-Band, 15 m-Band, 6 m-Band*, 23 cm-Band und </= 13 cm-Band

Bänder der Klasse E

Lizenzinhaber der Klasse E dürfen als Auszubildende (/Trainee) am Amateurfunk der Klassen A teilnehmen sowie innerhalb der Klassen E und N ausbilden.

Klasse A
Zugang zu allen Amateurfunkbändern mit einer maximalen Sendeausgangsleistung von bis zu 750 W PEP. Diese Klasse entspricht der CEPT-Lizenz.

Funkamateure der Klasse A erhalten Amateurfunkrufzeichen beginnend mit DA1... - DM9...

Bänder der Klasse A
Darüber hinaus noch 2,2 km und das 630 m-Band

Lizenzinhaber der Klasse A  dürfen in Klassen N, E und A ausbilden.

 

Der DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.) bietet auf seiner Internet-Platform Onlinekurse für alle drei Lizenzen an wobei sich die Online-Prüfungsvorbereitungs-Seiten (Stand 12/2024) noch in Bearbeitung befinden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Es lohnt sich, diese Seite öfter zu besuchen und sich mit dem Ausbildungsangebot an sich, aber auch der Gastmitgliedschaft sowie der reulären Mitgliedschaft auseinander zu setzen.

Auf der Seite des DARC finden Sie auch folgende Erklärung:

Was ist Amateurfunk?
Als Teilnehmer am Amateurfunkdienst besitzt man das Recht, eigene Sende- und Empfangsanlagen zu entwickeln und zu betreiben. Der Amateurfunk eröffnet die Möglichkeit, mit einer Vielzahl von Übertragungsverfahren zu experimentieren – von der klassischen Kurzwelle über Satellitenfunk bis hin zum Internet der Dinge, einschließlich neuer Verfahren mithilfe von künstlicher Intelligenz. Der Amateurfunkdienst bietet aber nicht nur die Möglichkeit zur persönlichen Wissenserweiterung durch Experimente und kontinuierliche Weiterbildung, sondern erlaubt auch, einen Beitrag zur globalen Verständigung zu leisten. Im Bedarfsfall kann der Amateurfunkdienst zudem Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen unterstützen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Amateurfunkdienst auf gleicher Ebene mit anderen Funkdiensten wie zum Beispiel Mobilfunk, Rundfunk und Flugfunk steht.

 

Und was ich noch sehr viel interessanter finde ist das Prüfungswesen. 
So steht es Ihnen beispielsweise frei sich für die Prüfung zur Klasse A anzumelden was natürlich gleich die höchste und anspruchsvollste Klasse hinsichtlich des Prüfungsstoffes ist.
Scheitern Sie an Klasse A, beantworten aber die Fragen in dem Umfang, der für Klasse E vorgeschrieben ist, ehalten Sie die Prüfungsbescheinigung für Klasse E
Reicht es auch für Klasse E nicht, aber für N, erhalten Sie die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entsprechend der Klasse N sowie ein klassenspezifisches personenbezogenes Amateurfunkrufzeichen.

Übrigens. Eine praktische Prüfung wie sie beispielsweise beim mobilen Seefunk obligatorisch ist, gibt es beim Amateurfunk nicht. Lediglich bei der CW-Prüfung (Morsen) bleibt das nicht aus. Diese Prüfung ist allerdings inzwischen freiwillig, was bedeutet, dass Sie - sofern Sie nicht morsen möchten - auch keine Prüfung mehr ablegen müssen. Das war auch schon mal anders.