Bundesflagge
 

Bundesflagge

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: 

"Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold."

Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie.


Wir alle kennen aus unserer frühen Kindheit und den Umgang mit Farbkästen, dass es einen Unterschied zwischen gelb und gold gibt.

Man braucht gar nicht lange darüber zu diskutieren. Das was wir von offizieller Seite sehen -seien es die Abzeichen unserer Soldaten, die "Bundesflagge" in Brüssel oder vor dem Bundestag - zeigt alles, nur nicht die gem. Art. 22 Absatz 2 definierte Bundesflagge.
Wenn die Farben, wie wir nachlesen können, ein Sinnbild für:

  • Einheit
  • Freiheit
  • Demokratie

sind, frage ich mich, von welcher dieser drei Tugenden haben wir uns stillschweigend verabschiedet?

  • Einheit (schwarz)
  • Freiheit (rot)
  • Demokratie (gold)

Ein Schelm, wer übles denkt.

Es kann 1000 Gründe geben, warum es sich eingebürgert hat gelb statt gold zu verwenden. Dann muss man aber konsequenterweise den besagten Artikel ändern.

Nennen Sie es kleinlich, aber was glauben Sie warum ich die Domain Giftzwockel genannt habe. Unser Staat verstößt zweifelsfrei gegen Artikel 22 Abs. 2 des Grundgesetzes.