MDK

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Krankenkassen schalten gerne den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) ein, wenn Sachbearbeiter Klärungsbedarf zu einer Verordnung haben. Diese Verordnungen können sich auf Hilfsmittel, Heilmittel oder Therapien beziehen. Da die Sachbearbeiter bei den Krankenkassen keine Ärzte sind, müssen sie sich externe Expertise einholen. Das ist völlig normal und legitim solange hierbei die Regeln der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden wovon ich ausgehe.

Dennoch sehe ich aufgrund meiner mehr als 35jährigen Tätigkeit im Gesundheitswesen ein großes Problem in diesem System. Und das besteht darin, dass die eigentliche, besagte Verordnung von Fachärzten ausgestellt werden und diese nun von NICHT-Fachärzten beurteilt /überprüft werden. Das ist aus meiner Sicht schizophren.

Hinzu kommt, dass Mitarbeiter einzelner Krankenkassen oft und gerne die Aussage treffen "Der MDK hat das abgelehnt."

Also der Reihe nach. 
Der Patient ist sachlich gesehen ein Antragsteller. 
Ansprechpartner ist einzig und alleine die Krankenkasse. Diese entscheidet, ob sie dem Antrag entspricht oder diesen ablehnt. Der MDK ist - im Rahmen seiner Fähigkeiten - beratend tätig und hat keine Befugnis oder Kompetenz einen Antrag zu genehmigen oder abzulehnen.

Ganz nebenbei schreibt auch keine Krankenkasse "Der MDK hat die Leistung bewilligt". Der MDK wird also als "Buhmann" ins Feld geführt. Ganz unschuldig daran ist er nach meiner Erfahrung zwar nicht. Aber man muss die Vorgänge und Verantwortlichkeiten schon sachlich korrekt betrachten.
Daher hier noch einmal, der MDK genehmigt keine Anträge und er lehnt auch keine ab.
Das ist einzig und alleine Aufgabe Ihrer Krankenkasse.

Nun kommen wir aber zu dem weitaus größeren "Problem". Beim MDK wird - entgegen der Namensgebung -  nicht nach medizinischen Aspekten (M) sondern nach Sozialen (S) (bestenfalls Sozialmedizinischen) Aspekten bewertet. Streng genommen müsste der MDK also SDK heißen. Und nun treffen wir des Pudels Kern. 

Wir als Patienten wenden uns an unsere Krankenkasse wegen medizinischer Probleme und nicht wegen sozialer/sozialmedizinischer Probleme. 
Kurz und knackig, der MDK ist fachlich gesehen so überflüssig wie ein Kropf.

Worüber reden wir hier eigentlich?

Ihr Arzt (ich gendere nicht) kennt Sie und Ihre Krankheitsgeschichte u.U. jahre- oder jahrzehntelang und kann Ihre Medikation oder Therapie als Facharzt am besten beurteilen. Er sieht Sie regelmäßig, kann anhand Ihrer Werte Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes beobachten, ggf. engmaschig überprüfen und dieser Facharzt, der ganz nahe am Ort des Geschehens (am Patienten) ist, wird nun von einem NICHT-Facharzt (im schlimmsten Fall nicht einmal Arzt)  "überprüft"?

Finde den Fehler.

Natürlich müssen und können Krankenkassen nicht blauäugig alle Therapieempfehlungen oder Hilfsmittelanträge ungeprüft durchwinken. Der MDK ist jedoch - aufgrund des völlig falschen Beurteilungsansatzes - die falsche Anlaufstelle. Wenn eine Krankenkasse Zweifel hat, ist sie gut beraten eine Zweitmeinung einzuholen. Dieses Recht haben Patienten schließlich auch. Hierbei muss jedoch sichergestellt sein, dass die Instanz, die hier zu Rate gezogen wird den gleichen fachlichen Hintergrund hat wie der Facharzt. Eine Beurteilung kann also bestenfalls von einem anderen Facharzt erfolgen und dieser wird sich schwer tun wenn er nicht die vollständige Patientenakte einsehen kann und den Patienten selbst gesprochen hat.

Entsprechend sind - nach meiner persönlichen Erfahrung - fast alle Stellungnahmen des MDK fachlich fehlerhaft und widerlegbar. 
Lassen Sie sich also nicht mit der Aussage " Der MDK hat das abgelehnt" abspeisen sondern haken Sie nach. In den meisten Fällen ist es nicht schwer die Ausführungen des MDK zu widerlegen.