Amateurfunk
hat ein völlig anderes Ziel als der Schiffsfunk. Streng genommen könnte man sagen, dass es beim Amateurfunk eigentlich nur "Routinefunkverkehr" gibt, denn der Amateurfunk dient zum Großteil der Völkerverständigung.
Entsprechend gibt es hier auch kein Mindestalter für Funkamateure.
Wer die Prüfung einer der Klassen N, E oder A erfolgreich ablegt und sein Amateurfunkzeugnis (auch Amateurfunklizenz oder amtlich Amateurfunkprüfungsbescheinigung genannt) von der Bundesnetzagentur und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten hat, darf im Rahmen und Umfang seiner Funkklasse funken.
Grundsätzlich umfasst der Amateurfunk eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden, wie z.B. den Sprechfunk, das Morsen (CW), den Digitalfunk ...
Je nach Funkklasse stehen den Amateurfunkern unterschiedliche Bänder von 2,2 km über 160 m Kurzwelle bis zum 3 cm-Band zu Verfügung. In Abhängigkeit des Bandes bzw. der Frequenz auf der gefunkt wird sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten. So berechtigt beispielsweise die Funklizenz der Klasse N (Einsteiger) lediglich dazu auf den Bändern 10 m, 2 m und 70 cm zu funken und dies mit einer maximalen Strahlungsleistung von 10 W EIRP.
Eine genauere Zusammenfassung der einzelnen Klassen finden Sie in nachstehender Tabelle:
Der DARC (Deutscher Amateur-Radio-Club e.V.) bietet auf seiner Internet-Platform Onlinekurse für alle drei Lizenzen an wobei sich die Online-Prüfungsvorbereitungs-Seiten (Stand 12/2024) noch in Bearbeitung befinden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Es lohnt sich, diese Seite öfter zu besuchen und sich mit dem Ausbildungsangebot an sich, aber auch der Gastmitgliedschaft sowie der reulären Mitgliedschaft auseinander zu setzen.
Auf der Seite des DARC finden Sie auch folgende Erklärung:
So steht es Ihnen beispielsweise frei sich für die Prüfung zur Klasse A anzumelden was natürlich gleich die höchste und anspruchsvollste Klasse hinsichtlich des Prüfungsstoffes ist.
Scheitern Sie an Klasse A, beantworten aber die Fragen in dem Umfang, der für Klasse E vorgeschrieben ist, ehalten Sie die Prüfungsbescheinigung für Klasse E.
Reicht es auch für Klasse E nicht, aber für N, erhalten Sie die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst entsprechend der Klasse N sowie ein klassenspezifisches personenbezogenes Amateurfunkrufzeichen.
Übrigens. Eine praktische Prüfung wie sie beispielsweise beim mobilen Seefunk obligatorisch ist, gibt es beim Amateurfunk nicht. Lediglich bei der CW-Prüfung (Morsen) bleibt das nicht aus. Diese Prüfung ist allerdings inzwischen freiwillig, was bedeutet, dass Sie - sofern Sie nicht morsen möchten - auch keine Prüfung mehr ablegen müssen. Das war auch schon mal anders.
DN9LBS ist inzwischen mein Rufzeichen, das mir nach bestandener Prüfung auf Antrag zugewiesen wurde.
Inzwischen bin ich u.a. auf den Repeatern DB0XK (Kalmit), DB0GGW (Melibokus), DB0VD (Melibokus auf 2 m) sowie auf DB0FT (Großer Feldberg im Taunus) QRV. Mit DF0MOT (10m Gr. Feldberg) "kämpfe" ich noch aufgrund meiner Drahtantenne (Diamond BB-6WS) und anfänglichen Störungen. Diese konnten aber eindeutig einem Notebooknetzteil zugewiesen werden.
Es sollte also nur eine Frage der Zeit sein, wann ich auch auf 10 m die esten QSOs fahren werde.
Aktuell lerne ich für die Klasse E die mir dann den Zugang für weitere Bänder und mehr Sendeleistung erlaubt. Spätestens nach bestandener Prüfung wird das Rufzeichen sich ändern.
Ich werde berichten.
73 euer DN9LBS