Selbsterklärung
Eine Selbsterklärung nach AFU, Anlage 1 AFuV und § 9 BEMFV für eine Amateurfunkanlage ist erforderlich, wenn die Anlage eine äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht. In diesem Fall muss eine Anzeige bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird.
Obwohl das alle Amateurfunker im Rahmen ihrer Ausbildung lernen lagen der Bundesnetzagentur im September 2024 gerade einmal 21.958 solcher Anmeldungen vor. Und dies bei mehr als 70.000 Amateurfunkern (lt. Rufzeichenliste).
Nun gibt es darunter sicher eine große Zahl an Amateurfunkern die eben keine ortsfeste Amateurfunkanlage betrieben weil sie ggf. "antennengeschädigt" sind und daher bevorzugt mobil oder portabel unterwegs sind.
Dennoch kann ich es kaum glauben, dass diese 31% alle sind.
Dabei macht es die BNetzA, durch eine Onlineanleitung und die Möglichkeit der Verwendung des Wattwächter-Programms, relativ leicht diese Meldung zu erstellen und so aus dem "Dunst des Piratensenders" herauszutreten. Zugegeben, bei selbstgebauten Antennen ist das Verfahren schwerer, da hier im Wattwächterprogramm keine Daten hinterlegt sind. Dennoch möchte ich an dieser Stelle Mut machen, sich mit der Meldung auseinanderzustezen. So schwer ist das gar nicht.
Was benötigen wir?
- Angaben über den Standort (also unser Adresse)
- Im Idealfall eine Luftaufnahme über Google-Earth und - wenn man es ganz gut machen möchte ein Foto des Anwesens
- Angaben über das Wohnhaus (Deckenhöhen)
- Wattwächter
Aus Gründen der Aktualität stelle ich hier für das Programm Wattwächter keinen Link zu Verfügung. Dieser kann problemlos in der jeweils aktuellen Version auf der Homepage der BNetzA gefunden und als ZIP-Datei heruntergeladen werden.